Unter welchen Umständen dürfen Ärzte Verstorbenen Gewebe entnehmen? Grundsätzlich müssen der Betroffene oder seine Angehörigen in die Gewebespende eingewilligt haben. Es reicht nicht aus, wenn der Verstorbene Organspender ist.
Man kann die eigene Haltung zur Gewebespende zu Lebzeiten auf dem Organspendeausweis dokumentieren, der genau genommen eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende ist. Auf der Rückseite des Ausweises kann man ankreuzen, ob man die Entnahme von Geweben generell oder mit Einschränkung gestattet oder ihr widerspricht.
In der Praxis sind es meist die Angehörigen, die vom Arzt nach der Einwilligung in die Gewebespende gefragt werden. Sie können gemäß dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen oder, wenn sie diesen nicht kennen, nach eigenen Werten entscheiden. Gewebe werden unentgeltlich gespendet. Aufgearbeitete Gewebe gelten hierzulande als Arzneimittel: Industriell hergestellte Gewebezubereitungen müssen zugelassen werden wie klassische Medikamente und dürfen auch gehandelt werden. Für gering verarbeitete Gewebezubereitungen wie Hornhäute genügt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Sie dürfen allerdings nicht gehandelt, sondern nur gegen eine Aufwandsentschädigung weitergegeben werden.
Wie sind Transplantat-Empfänger rechtlich geschützt? Sie müssen vom Arzt über eine geplante Verpflanzung von Leichengewebe, die damit verbundenen Risiken und die Behandlungsalternativen aufgeklärt werden.





