Trotz ihrer langen direktdemokratischen Tradition war die Schweiz bis in das späte 20. Jahrhundert weit vom Ideal einer egalitären Demokratie entfernt: Sie verwehrte den Frauen die politischen Rechte. Erst durch den gesellschaftlichen Wandel in den 1960er und 70er Jahren geriet die Männerbastion ins Wanken. Basel spielte bei der politischen Emanzipation der Frauen in der Deutschschweiz eine Vorreiterrolle und stand am Anfang eines bedeutsamen Meinungsumschwungs. Schon 1957 hatten die Basler der Einführung des Frauenstimmrechts in den drei Basel-Städtischen Bürgergemeinden zugestimmt. Als erste Schweizer Gemeinde erkannte das Basler Riehen seinen Frauen am 26. Juni 1958 auch das passive Wahlrecht zu. Trudy Späth-Schweizer zog daraufhin als erste Schweizerin in eine Gemeinderegierung ein. 1959 und 1960 führten die französischsprachigen Kantone Waadt, Neuenburg und Genf die politische Gleichstellung der Frau auch auf kantonaler Ebene ein, 1966 folgte mit Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton.
Die Entscheide in den einzelnen Kantonen und Gemeinden setzten der politischen Ungerechtigkeit aber vorerst noch kein Ende. Die Überzeugung, daß den Frauen die politischen Grundrechte zustanden, gelangte nur stockend ins Bewußtsein der Schweizer Männer. Bis zur Einführung der politischen Rechte in allen Kantonen mußten sich die Schweizerinnen bis 1990 gedulden: Damals zwang das Bundesgericht in Lausanne die Männer in Appenzell Innerrhoden, ihre Frauen zur Landsgemeinde zuzulassen.
Mit der Weigerung, die Frauen an der Politik teilhaben zu lassen, war die Schweiz im Vergleich zu den meisten Ländern der westlichen Welt ein Sonderfall, denn nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Frauenwahlrecht in fast allen europäischen Staaten eingeführt. In Deutschland und Österreich war dies bereits 1918 der Fall gewesen, Frankreich folgte 1944 und Italien 1945. Monaco änderte seine Haltung zum Frauenwahlrecht 1963, später als die Schweiz kamen nur die portugiesische Militärdiktatur unter António de Oliveira Salazar (1976) und das Fürstentum Liechtenstein (1984). Die Schweizer Demokratie war bis zur Einführung des Frauenstimmrechts 1971 eine reine Männersache und daher nur eine „halbe Demokratie“. Auch die gesellschaftliche Gleichstellung der Frau wurde erst seit den 1980er Jahren von staatlicher Seite geregelt und 1996 schließlich mit dem sogenannten Gleichstellungsgesetz in der Verfassung verankert, rund 20 bis 30 Jahre nach den meisten anderen europäischen Ländern.
Warum konnte sich die politische Diskriminierung der Frau so lange halten? Eine der Antworten auf diese Frage liegt im politischen System der Eidgenossenschaft begründet. Die alte Bundesverfassung von 1848 gab den Schweizer Männern das allgemeine und direkte Stimm- und Wahlrecht. In Artikel 4 stand: „Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen.“ Bezüglich der politischen Rechte galt dieser Grundsatz nicht, denn Artikel 63 setzte fest: „Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Übrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist.“ Unter „Schweizern“ wurden hier nur die männlichen Bürger verstanden.




