Barrierefrei ist nicht automatisch rollstuhlgerecht
Eine barrierefreie Einrichtung ist nicht unbedingt automatisch mit einer rollstuhlgerechten Nutzung gleichzusetzen. Unter dem Schlagwort „barrierefreies Wohnen“ werden alle hindernisfreien Räumlichkeiten zusammengefasst, die Menschen ohne fremde Hilfe nutzen können. Diese Definition bezieht alle Menschen mit Handicap ein, gleich, ob sie Rollstuhlfahrer sind oder nicht. Auch die Bedürfnisse von älteren Menschen oder körperlich eingeschränkten Kindern gehören dieser Kategorie an. Der Begriff „rollstuhlgerecht“ taucht, ebenso wie die Barrierefreiheit, in den DIN-Normen 18024 und 18025 auf. Bei Rollstuhlfahrern werden die allgemeinen barrierefreien Anforderungen um einige Aspekte ergänzt. Hier müssen alle Bereiche mit einem Rollstuhl befahrbar sein – und zwar so, dass ein Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zurechtkommt.
Optimale Lage, Schnitt und Größe des rollstuhlgerechten Schlafzimmers beachten
Für Menschen im elektrischen oder manuellen Rollstuhl dient das Schlafzimmer als Erholungsraum. Sie können sich hier bei Bedarf zurückziehen, um den Körper von den alltäglichen Anforderungen des Alltags zu regenerieren. Ebenso wie die restlichen Räume in der Wohnung ist es angebracht, ein Schlafzimmer mit einem geraden Schnitt ohne verwinkelte Bereiche auszuwählen. So minimieren Rollstuhlfahrer die Gefahr, sich an verwinkelten Ecken zu stoßen oder auf sonstige Weise zu verletzen. Die Durchgänge vom Schlafzimmer, die in andere Bereiche der Wohnung führen, sollten mindestens 80 Zentimeter breit sein. Nur dann lassen sie sich unabhängig vom Modell von allen Rollstuhlfahrern nutzen.
Grundsätzlich sollte das Schlafzimmer großzügig geschnitten sein – mindestens 18 Quadratmeter, wenn von einem Einzelbett die Rede ist. Für ein rollstuhlgerechtes Schlafzimmer mit einem Doppelbett mit elektrischem Lattenrost, der bei www.meisterschlaf.de gefunden werden kann, wirkt sich eine Raumgröße von mehr als 20 Quadratmetern deutlich vorteilhafter aus. Bei einem geraden Raum ist eine Mindestlänge von 4,70 Meter zwischen zwei gegenüberliegenden Wänden einzuhalten. Es ist ratsam, die Möbel so zu positionieren, dass Rollstuhlfahrer diese uneingeschränkt von allen Seiten erreichen. Dies gelingt am besten, wenn das Kopfteil des Bettes an der längeren Wand und der Kleiderschrank gegenüber vom Bett steht. In einem barrierefreien Schlafzimmer sind weiterhin die Bewegungsflächen entscheidend. Dazu gehören alle zusammenhängenden, unverstellten Bodenflächen, auf denen sich die Rollstuhlfahrer ungehindert (fort)bewegen können. Diese Bewegungsflächen entlang der Betteinstiegsseite haben für Rollstuhlfahrer mindestens 150 Zentimeter Tiefe. Alle anderen Bewegungsflächen im Raum, insbesondere vor Schränken und Kommoden, sollten mindestens 90, idealerweise jedoch 120 Zentimeter tief sein. Nur mit diesen Maßen ist es Rollstuhlfahrern möglich, ungehindert im Zimmer mit dem Rollstuhl zu wenden. Keinesfalls dürfen Heizkörper, Rohrleitungen oder Türen die funktionalen Bewegungsflächen einschränken.





