Bei Cannabis denken die meisten Menschen wohl ans Kiffen und die berauschende Wirkung der Hanfpflanze. Der Hanf-Inhaltsstoff Tetrahydrocannabinol (THC) erzeugt diese psychoaktive Wirkung dadurch, dass er an die CB1-Rezeptoren im Gehirn bindet. Dies beeinflusst die Signalübertragung an den Synapsen und hat Auswirkungen auf das Nervensystem. Die Folgen sind Glücksgefühle, Entspannung, aber auch eine übersteigerte Esslust. Andererseits hat gerade der länger anhaltende Cannabis-Konsum auch Nebenwirkungen: So kann das Mittel vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Ausbruch von Psychosen und Schizophrenie fördern, erhöht später das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Osteoporose und greift in den Hirnstoffwechsel ein. Studien liefern zudem Indizien dafür, dass Cannabis die Entwicklung der Spermien beeinträchtig und so bei Männer die Fruchtbarkeit senken kann. Wer lange Jahre stark kifft, tut seiner Gesundheit daher eher wenig Gutes. Weil Cannabis ähnlich wie andere Drogen auf das Dopamin- und Belohnungssystem im Gehirn wirkt, ist zudem sein Suchtpotenzial strittig.
Doch die Hanfpflanze ist nicht nur Droge und Lieferant für ein Rauschmittel – sie hat auch medizinische Wirkung. Vor allem der Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD), aber auch das THC können Schmerzen lindern, Krämpfe lösen und beispielsweise die bei der Krebstherapie häufige Übelkeit mildern, wie Studien zeigen. Es gibt zudem Hinweise darauf, dass Cannabis den Appetit von Aids- und Krebs-Erkrankten anregen kann und so eine drastische Gewichtsabnahme verhindert. Für schwerkranke Patienten kann Cannabis daher die letzte Hoffnung sein, ihre Beschwerden zu lindern und so ihr Leben zumindest erträglich zu gestalten. Aus diesem Grund hatten schon vor der aktuellen Gesetzesänderung rund 1.000 Patienten in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung erhalten und durften Cannabisblüten oder – Extrakte aus der Apotheke beziehen – allerdings mussten sie diese Mittel selbst bezahlen. Das neue Gesetz macht es für Patienten mit schweren Erkrankungen nun erheblich leichter, Cannabis zu bekommen.
Was ändert sich mit dem Gesetz?
Die Cannabis-haltigen Mittel können nun wie andere Arzneimittel auch auf Rezept verschrieben werden. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten erstatten. Voraussetzung ist, dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und keine Alternativbehandlung möglich und wirksam ist. Nach Einschätzung des behandelnden Arztes müssen die Cannabis-Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein. Verschrieben werden können neben Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis auch getrocknete Cannabisblüten, wenn diese zu Therapiezwecken notwendig sind. Patienten müssen zudem einwilligen, dass ihre Daten anonymisiert vom Arzt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt und dort zu Forschungszwecken ausgewertet werden.





