Klar und meist unproblematisch ist, dass die Studienleiter als Seniorautoren ans Ende der Liste kommen. Ebenso unstrittig ist, dass diejenigen in der Mitte stehen, die nur kleinere methodische Beiträge geleistet haben. Schwierig wird es jedoch oftmals bei denen, die die Projekte von Anfang bis Ende mit ihren Experimenten maßgeblich vorangetrieben haben – und die daher nach bewährter Konvention die Autorenlisten prominent anführen sollen. Meist handelt es sich bei ihnen um Nachwuchsforscher, die quasi hauptamtlich auf dieses eine Projekt angesetzt wurden. Und gerade diese brauchen solche Erstautorschaften als Eintrittskarte in den nächsten Karriereschritt.
Kompliziert wird das Ganze, weil in den experimentellen Wissenschaften inzwischen oft mehrere Gruppen mit verschiedener Expertise zusammenarbeiten. Betrachten wir dazu ein Beispiel mit drei kooperierenden Gruppen. In jeder arbeitet ein Doktorand an einem wichtigen Teilaspekt: Maier liefert die molekularbiologischen Grundlagen, Müller die histologischen Befunde und Schmidt führt anspruchsvolle Computeranalysen durch. Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts stellen die Gruppenleiter fest, dass alle drei gleich wichtige Beiträge geleistet haben. Doch wer soll jetzt den begehrten Platz des Erstautors bekommen? Maier, Müller oder Schmidt?
Solche Fälle kommen heutzutage häufig vor – und natürlich hat die Wissenschaftsgemeinschaft hierfür schon länger eine Lösung, die die Chefs von Maier, Müller, Schmidt nun auch hier anwenden: Sie packen die Namen der drei in alphabetischer Reihenfolge an den Start der Autorenliste. Diese beginnt also mit „Maier S., Müller A., Schmidt M.“, gefolgt von den Namen sechs weiterer minderbeteiligter Kollegen, und schließt mit den Namen der drei Chefs als Seniorautoren ab.
Gleichberechtigte Co-Erstautoren
Wichtig aber: Die Namen von Maier, Müller und Schmidt verzieren sie zusätzlich mit hochgestellten Sternchen „*“. Diese sollen anzeigen, dass alle drei zu gleichen Teilen zu der Studie beigetragen hätten. Dazu steht dann als Erklärung im Manuskript: „* Diese Autoren haben gleichermaßen zu diesem Projekt beigetragen und sollten als Co-Erstautoren betrachtet werden.“ Maier, Müller und Schmidt firmieren demnach als gleichberechtigte Erstautoren der Studie. (Die drei Seniorautoren verzichten ihrerseits auf ein solches „Gleichberechtigungszeichen“. Für diejenigen am Ende der wissenschaftlichen Karriereleiter ist derartiger Kleinkram nicht mehr wichtig.)
Doch leider ist das Problem mit dieser vermeintlich salomonischen Erstautor-Lösung nicht aus der Welt. Denn das Dumme ist, dass die Forscherkollegen die Autorenliste einer Veröffentlichung nach lieb gewonnener Gepflogenheit in der weiteren Kommunikation umgehend auf den einzelnen Autor ganz vorne reduzieren. Auf diese Weise degeneriert der Artikel mit den drei Co-Erstautoren „Maier, Müller, Schmidt“ folglich zu „Maier et al.“. Das ärgerliche Fazit also: Co-Erstautoren können zwar formal gleichberechtigt sein – werden aber oft nicht gleich behandelt.





