Unfallopfern steht nicht nur für körperliche Schäden Schmerzensgeld zu, sondern auch für spätere seelische Folgen. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken zu Gunsten eines Autofahrers, der in einen Auffahrunfall verwickelt war. Die Versicherung des Verursachers zahlte ihm zunächst 1500 Euro. Der Kläger gab jedoch an, seit dem Unfall unter Reizbarkeit, Interessensverlust und schneller Ermüdung zu leiden, und forderte eine höhere Summe. Sein Unfallgegner und dessen Versicherung hielten dagegen, dass er bereits vor dem Unfall eine „labile Persönlichkeit” gewesen sei. Für das Gericht war jedoch entscheidend, dass die Gesundheitsprobleme erst seit dem Unfall bestanden, und es sprach dem Kläger eine zusätzliche Summe von 23 000 Euro zu.
(AZ: 4 U 326/03–5/05)





