Wer innerhalb eines halben Jahres zweimal für mehrere Wochen krank wird, bekommt normalerweise nur dann sein Gehalt voll weiterbezahlt, wenn zwei unabhängige Krankheiten vorliegen. Ist er dagegen wegen desselben Grundleidens krank gewesen, werden die Zeiten zusammengezogen und die Lohnfortzahlung maximal für sechs Wochen gewährt. Will ein Arbeitnehmer den Lohn länger erhalten, so muss er künftig seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, und ihn bestätigen lassen, dass es sich im zweiten Fall um eine andere Krankheit gehandelt hat. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gegen einen 58-jährigen Ingenieur vom städtischen Bauamt. Bei ihm war unklar, ob zwei kurz hintereinander erfolgte Krankschreibungen auf seine Alkoholkrankheit oder ein gleichzeitig bestehendes Rückenleiden zurückgingen. (AZ: 5 AZR 389/0)





