Ärzte müssen Schadensersatz leisten, wenn sie ihre Patienten nicht über schwerwiegende Nebenwirkungen eines verordneten Medikaments aufklären. Es genügt nicht, dass die Gefahren im Beipackzettel erwähnt werden.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab einer 30-jährigen Raucherin Recht, die einen Schlaganfall erlitten hatte, nachdem sie zwei Monate lang die Antibaby-Pille gegen ihre Menstruationsbeschwerden eingenommen hatte.
Die behandelnde Ärztin hatte ihre Patientin nicht über die Wechselwirkungen zwischen Medikament und Tabakgenuss aufgeklärt, obwohl die Packungsbeilage ausdrücklich darauf hinweist. In Verbindung mit Nikotin erhöhen die Hormone bei Frauen über 30 Jahren das Risiko für Gefäßverschlusserkrankungen durch Blutgerinnsel deutlich.
(AZ: VI ZR 289/03)





