Das Werbeverbot für Mediziner ist gefallen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass es Ärzten grundsätzlich erlaubt sein müsse, mit Anzeigen oder Radiospots auf ihre Praxis aufmerksam zu machen. Bisher untersagte die ärztliche Berufsordnung, für medizinische Leistungen in jeglicher Form zu werben. Nur bei Anlässen wie Praxisübernahmen oder Umzügen waren Zeitungsannoncen erlaubt. Das Gericht sah die Freiheit der Berufsausübung gefährdet, denn Außendarstellung fördere den beruflichen Erfolg und sei daher notwendig. Außerdem sei eine sachliche und nicht irreführende Information über Spezialgebiete und besondere Erfahrungen eines Arztes von allgemeinem Interesse. AZ 1-BvR 1644/01
Ulrich Fricke





