Kurzvideo-Plattformen wie TikTok, Instagram Reels oder YouTube Shorts nutzen eine effektive Taktik, um unsere Verweildauer auf der Plattform zu maximieren: Sie spülen ein Video nach dem anderen in den algorithmisch generierten Feed. Wenn wir scrollen, laden automatisch neue, zu unserem bisherigen Nutzungsverhalten passende Inhalte nach. So entsteht eine Endlosschleife aus immer neuen Inhalten ohne erkennbaren Abschluss. Das führt dazu, dass es uns schwerfällt, uns davon zu lösen – wir merken nicht, wie viel Zeit vergeht.
Zeitblind und gefangen
Doch wie wirken sich diese Strategien von TikTok, YouTube und Co auf Menschen mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) aus? Typisch für ADHS sind neben Konzentrationsproblemen und einer verkürzten Aufmerksamkeitsspanne auch eine verringerte Selbstregulation und Impulskontrolle. Um herauszufinden, wie dies die Kurzvideonutzung beeinflusst, haben Vedad Misirlic von der TU Graz und sein Team dies bei 302 Menschen mithilfe von Online-Fragebögen untersucht. Rund die Hälfte der Studienteilnehmenden hatte ADHS.
Es zeigten sich signifikante Unterschiede: Teilnehmende mit ADHS litten unter einer deutlich ausgeprägten Zeitblindheit und berichteten von großen Schwierigkeiten, die tatsächlich verstrichene Zeit während des Scrollens wahrzunehmen. Dies führte dazu, dass sie oft wesentlich länger online blieben als beabsichtigt. Die Algorithmen binden die Aufmerksamkeit der Betroffenen so effektiv, dass die Fähigkeit zum absichtlichen Beenden systematisch untergraben wird. „Ganz besonders betrifft dies leider Personen mit ADHS“, berichtet Lex.
Die „Engagement-Falle“ und ihre Folgen
Die Forschenden sehen darin ein Zeichen dafür, dass Menschen mit ADHS auf TikTok und Co in eine sogenannte „Engagement-Falle“ geraten. „Unter der Engagement-Falle verstehen wir einen Zustand, in dem (Video-)Empfehlungen einerseits als sehr relevant wahrgenommen werden, aber andererseits Menschen große Schwierigkeiten haben, sich vom Bildschirm zu lösen und ihr eigenes Verhalten bewusst zu steuern“, erklärt Seniorautorin Elisabeth Lex von der TU Graz. Als Folge verlieren Betroffene die Kontrolle darüber, wann sie aufhören und das Handy weglegen.
Die negativen Effekte enden jedoch nicht mit dem Schließen der App, sondern wirken emotional nach: Die Studie belegt, dass Menschen mit ADHS nach dem Konsum von Kurzvideos häufig unter emotionalem Stress und Schuldgefühlen leiden: Sie ärgern sich darüber, ungewollt so viel Zeit verloren zu haben und dafür andere, wichtigere Aufgaben vernachlässigt zu haben. „Unsere Erkenntnisse belegen, dass optimierte Empfehlungssysteme eine unverhältnismäßige emotionale und verhaltensbezogene Belastung für Menschen mit ADHS darstellen“, erklärt Lex.
Was könnte man dagegen tun?
Angesichts dieser systemischen Ungleichheit plädieren die Forschenden dafür, die Algorithmen und digitalen Schnittstellen entsprechend zu verändern. So könnte eine einstellbare Maximalzahl von Kurzvideos pro Sitzung helfen, das Endlos-Scrollen besser in den Griff zu bekommen. Auch eine permanent sichtbare Zeitanzeige könnte dazu beitragen, die auf TikTok und Co verbrachte Zeit leichter zu kontrollieren.
„Wir müssen uns von einer rein bindungsorientierten Optimierung hin zu menschenzentrierten Designpraktiken bewegen, die das Zeitbewusstsein und die intentionale Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer explizit unterstützen“, fordert Lex. Solche inklusiven Funktionen könnten dabei helfen, die negativen Auswirkungen der Engagement-Falle nachhaltig abzufedern und die digitale Selbstbestimmung zu stärken.
Stützt Diskussion um TikTok und Co
Die neuen Ergebnisse tragen zur aktuellen Diskussion über die Praktiken der Social-Media-Plattformen bei. In den USA wurden Meta und Google im März 2026 zu insgesamt sechs Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilt, die Jury kam zu dem Schluss, dass diese Plattformbetreiber durch Algorithmen und Design eine suchtähnliche Nutzung begünstigen. TikTok und Snapchat hatten sich zuvor mit der Klägerin außergerichtlich geeinigt.
Auch auf EU-Ebene hat sich die Entwicklung inzwischen konkretisiert: Die Europäische Kommission stellte im Februar 2026 bei TikTok und im Juli 2026 bei Instagram und Facebook vorläufige Verstöße gegen den Digital Services Act wegen „süchtig machenden“ Designs fest. Im Fokus stehen unter anderem Infinite Scrolling, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und personalisierte Empfehlungssysteme sowie deren mögliche Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit, insbesondere von Minderjährigen und vulnerablen Erwachsenen.
Quelle: Vedad Misirlic et al. (TU Graz), arXiv-Preprint, 2026; doi: 10.48550/arXiv.2609.07795





