Wir Menschen haben die Erde verändert wie kein anderes Lebewesen vor uns. Unsere Zivilisation hat irdische Kreisläufe, die Natur und das Klima verändert und neuartige Materialien erschaffen. Es gibt bereits mehr menschengemachtes Material als Biomasse und mehr anthropogene Strukturen als Arten auf unserem Planeten. Plastik, radioaktiver Fallout und Schadstoffe sind selbst in entlegensten Regionen nachweisbar.
Plutonium-Fallout und ein Referenzpunkt im See
Schon vor gut 25 Jahren schlugen der Chemie-Nobelpreisträger Paul Crutzen und weitere Forschende deshalb vor, die vom Menschen geprägte Ära als neuen geologischen Zeitabschnitt zu definieren – als „Anthropozän“. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die neue Epoche muss sich in charakteristischen, klar nachweisbaren Merkmalen von der vorangegangenen unterscheiden - in diesem Fall vom seit Ende der letzten Eiszeit vor rund 12.000 Jahren anhaltenden Holozän. Der Beginn der neuen Epoche muss zudem zeitlich definiert sein und es muss eine geologische Formation geben, die als internationaler Referenzpunkt für den Beginn dieser Ära gilt.
Um dies zu klären, hat die Internationale Union für Geowissenschaften (IUGS) im Jahr 2009 eine Arbeitsgruppe dazu eingerichtet, die Anthropocene Working Group (AWG). Ende 2023 kamen die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe zu dem Schluss, dass es genügend geologisch-stratigrafische Argumente gibt, um das Holozän durch das Anthropozän abzulösen. Als Beginn des Anthropozäns legten die Geowissenschaftler die Zeit um 1950 fest, als Marker den in Ablagerungen ab dieser Zeit messbaren Plutonium-Fallout und als Referenzpunkt dient eine Schicht im kanadischen Crawford Lake. Aus Sicht der Arbeitsgruppe schienen damit alle Voraussetzungen für eine Annahme des Anthropozäns als neue geologische Epoche erfüllt.

Diese feinen Schichten aus dem kanadischen Crawford Lake sollten der Referenzpunkt für das Anthropozän werden, denn sie zeigen den Beginn des radioaktiven Fallouts Anfang der 1950er Jahre besonders deutlich. — © Tim Patterson
Antrag abgelehnt
Doch es kam anders: Im Jahr 2024 lehnte das zuständige Untergremium der IUGS, die Subkommission für Quartär-Stratigrafie (SQS) ,den Antrag auf Aufnahme des Anthropozäns in die geologische Zeitskala ab. „Das Konzept des Anthropozän wird damit nicht als formaler geologischer Begriff anerkannt“, so die IUGS. Als Gründe wurden unter anderem angeführt, dass der vorgeschlagene Beginn des Anthropozäns um 1950 strittig und der menschliche Einfluss nicht überall auf der Welt gleich stark und gleichzeitig wirkte. Zudem sei es nur wenige Jahrzehnte nach Beginn einer vorgeschlagenen Epoche zu früh, um eine solche Entscheidung zu treffen.
Jetzt gibt es massive Kritik: „Selbst die wissenschaftliche fundierteste Hypothese kann widerlegt werden – eine solche Ablehnung ist nichts Problematisches. Ein Problem ist aber die Art und Weise, in der diese Entscheidung gefällt wurde“, erklären Georg Schäfer vom Max-Planck-Institut für Geoanthropologie in Jena und seine Kollegen. Sie benennen in ihrer Veröffentlichung mehrere Verfahrensfehler und Unterlassungen seitens der IUGS und ihrer Untergremien, die die Entscheidung gegen das Anthropozän entwerten und möglicherweise ungültig machen.
Ungültige Abstimmung, Einflussnahme und Intransparenz
Zu diesen Verfahrensfehlern gehört unter anderem, dass elf der 16 abstimmenden Gremiumsmitglieder nach den Regeln der IUGS möglicherweise gar nicht stimmberechtigt waren. Die Auswahlkriterien wurden zwar nach der Abstimmung für künftige Entscheidungen entsprechend angepasst, die Anthropozän-Abstimmung wurde aber weder korrigiert noch wiederholt, wie Schäfer und sein Team berichten.
„Die Arbeitsgruppe bekam zudem keine Chance, in der Diskussion auf Kommentare zu antworten, auch dann nicht, wenn Missverständnisse zum Vorschlag deutlich wurden“, berichten die Forschenden. Einige geologische Argumente wurden zudem gar nicht erst zugelassen und die Mitglieder der Anthropozän-Arbeitsgruppe erhielten auch keine Möglichkeit, auf berechtigte Kritikpunkte einzugehen und diese in ihrem Antrag zu berücksichtigen. Ein interner Ethikbericht der IUGS bestätigte und kritisierte diese Verstöße. Es folgten jedoch keine Maßnahmen und die Details des Berichts blieben unveröffentlicht.
Zweifel an Rechtmäßigkeit und Glaubwürdigkeit
„Es geht in dieser Debatte nicht nur um Gesteine und chemische Marker – es geht auch darum, ob wissenschaftliche Institutionen derart weitreichende Entscheidungen auf transparente und faire Weise treffen“, konstatieren Schäfer und seine Kollegen. „Das Konzept des Anthropozäns ist längst über die Geowissenschaften hinaus verbreitet und hat sich im öffentlichen Diskurs etabliert.“ Umso wichtiger sei es, dass eine Entscheidung über die Epoche des Anthropozäns transparent und verfahrenstechnisch sauber sei.
Doch genau das war offenbar nicht der Fall – zumindest aus Sicht vieler Geowissenschaftler weltweit: „Wurde der AWG-Vorschlag wirklich aus wissenschaftlichen Gründen abgelehnt – etwa aufgrund methodischer Bedenken, der Unzulänglichkeit von Markern oder der strittigen zeitlichen Festlegung der Grenze? Oder waren institutionelle Politik und strategische Einflussnahme ausschlaggebend?“, so Schäfer und sein Team. „Die Verfahrensverstöße wecken Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung und behindern zugleich die wissenschaftliche Debatte.“
Die Geoforscher fordern jetzt von der IUGS, die relevanten Unterlagen vollständig offenzulegen und den Entscheidungsprozess einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen. „Wir fordern keine Rücknahme der IUGS-Entscheidung und wollen auch nicht die stratigrafischen Belege erneut zur Diskussion stellen – wir fordern Transparenz“, schreiben die Forschenden. Dies sei nicht nur wichtig für die Frage des Anthropozäns, sondern auch für die Glaubwürdigkeit der Geowissenschaften insgesamt.
Quelle: Georg Schäfer (Max-Planck-Institut für Geoanthropologie, Jena) et al., Earth’s Future, 2026; doi: 10.1029/2025EF007638





