von RÜDIGER VAAS
Es mag sonderbar klingen, sogar unfreiwillig komisch: Juristen denken bereits über Rechtsfragen im Umgang mit außerirdischen Intelligenzen nach, publizieren darüber Artikel in Fachzeitschriften, sogar ganze Bücher. Dabei hat bislang noch kein einziges der sprichwörtlichen grünen (oder grauen) Männchen gegen ein Parkverbot verstoßen oder mangels Kleingeld die neueste Ausgabe von bild der wissenschaft am Kiosk stibitzt. Zumindest liegt keine polizeiliche Anzeige vor.
Doch es geht hier nicht um Realsatire, zumal wir gar nicht genau wissen, welche Realität uns umgibt. Die mutmaßliche Existenz Außerirdischer ist nicht nur ein naturwissenschaftliches Thema, sondern hat auch psychische und soziale Dimensionen – ethische und juristische Fragen, Folgen und Probleme eingeschlossen.
Erstens zählen hierzu die Rahmenbedingungen von SETI (Suche nach Extraterrestrischen Intelligenzen). Wie darf, soll oder muss man beispielsweise nach einer Entdeckung oder einem Kontakt verfahren? Zweitens geht es um das menschliche Verhalten gegenüber Außerirdischen. Und drittens stellt sich die Frage nach den Rechtsbeziehungen zu – und zwischen – extraterrestrischen Individuen beziehungsweise Zivilisationen insgesamt.
Kosmischer Codex?
Selbstverständlich können wir gegenwärtig allenfalls darüber spekulieren, welche Rechtssysteme Außerirdische haben und welche Konsequenzen sich daraus eventuell hinsichtlich ihres Verhaltens gegenüber der Menschheit ergeben. Dass rationale Wesen ohne normative Verbindlichkeiten auskommen, ist jedenfalls unwahrscheinlich. Gibt es vielleicht sogar einen Galaktischen Codex, dem sich alle hochentwickelten Zivilisationen in der Milchstraße anschließen – oder unterordnen müssen?
Ob allgemeingültige, quasi objektive Werte existieren und sich erkennen lassen, ist unter Philosophen seit jeher umstritten. Von der Idee eines solchen moralischen Realismus ausgehend, für den etwa Immanuel Kant argumentiert hat, diskutierten Juristen wie Andrew G. Haley, Ernst Fasan und Patricia M. Sterns die Möglichkeit universeller Gesetze, die einzelnen Rechtssystemen gleichsam übergeordnet wären und einen allgemeinverbindlichen Anspruch hätten.
Andrew G. Haley, amerikanischer Rechtsanwalt und Gründer des International Institute of Space Law, hat solche Metagesetze bereits ab 1956 postuliert – aber auch von vorschnellen Projektionen gewarnt, weil die Außerirdischen eine ganz andere Physiologie und Ökologie haben dürften. Von Kant und seinem Kategorischen Imperativ ausgehend, dachte Ernst Fasan in seinem Buch „Weltraumrecht“ 1965 konkreter über allgemeine Metagesetze nach. So meinte der österreichische Jurist, dass alle Intelligenzen gleiche Rechte hätten, keine Spezies zu einer Selbstauslöschung verpflichtet werden könne, keine Zivilisation eine andere schädigen dürfe und gegebenenfalls Wiedergutmachungen zu leisten hätte, dass ein Recht auf Selbstverteidigung existiere, dass Verträge eingehalten werden müssten und gegenseitige Hilfe nicht ein rechtliches, sondern ein grundlegendes ethisches Prinzip sei.





