Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS
Herr Prof. Bohlander, wie kamen Sie auf die Idee, über juristische Fragen beim Thema SETI (Search for Extraterrestrial Intelligence) zu forschen?
Zum einen geht es bei der Suche nach außerirdischen Intelligenzen um eher simple Fragen der immer noch fehlenden rechtlich verbindlichen Regulierung, was nach einer verifizierten Entdeckung eines Signals aus dem Weltall geschehen sollte. Zum andern aber auch darum, wie wir auf einen direkten Kontakt reagieren würden. Meine Überlegungen zum Kriegsvölkerrecht und zu den Menschenrechten waren der Lektüre von Science-Fiction-Romanen geschuldet, etwa von Joe Haldeman, Orson Scott Card und Liu Cixin: „The Forever War“, „Ender’s Game“ und „The Dark Forest“ handeln von Szenarien eines Konflikts mit außerirdischen Zivilisationen. „Ender’s Game“ beschreibt beispielsweise die Zerstörung des Heimatplaneten einer fremden Spezies durch eine Massenvernichtungswaffe, um die Menschheit zu retten. Da fragt man sich als Völkerstrafrechtler, wie so etwas mit den gegenwärtigen interhumanen Regeln der Kriegsführung zusammenpassen würde: Wäre das Völkermord? Die Menschenrechte werden tangiert, wenn es darum geht, was wir bereit wären zu opfern, um zum Beispiel an Technologien zu gelangen, die vielleicht viele unserer Probleme lösen würden: Sollten wir den Außerirdischen dafür Menschen zu Experimenten ausliefern, wenn das die Bedingung wäre?
Wieso sollte man sich überhaupt mit solchen Fragen beschäftigen, wo es doch ganz andere aktuelle Herausforderungen gibt?
Keinesfalls ist das Eskapismus. Seit 2020 sind UAP sogar ein offizieller Gegenstand der Politik. Wenn sich herausstellt, dass auch nur eines dieser Objekte nichtirdischen Ursprungs ist und die Regierungen der Welt dies zudem öffentlich machen, dann wären wir sofort in einer neuen Zeitrechnung. Die Frage, wer die dominante Spezies auf der Erde ist, erführe eine grundlegende Neubewertung. Außerdem ist es die ureigenste Aufgabe der Wissenschaft, auf längere Sicht zu denken und der Politik die Grundlagen für informierte Entscheidungen bei Szenarien zu liefern, mit denen diese sich im Tagesgeschäft (noch) nicht befasst. Die Tatsache, dass wir eine Menge anderer Probleme haben, kann nicht bedeuten, dass sich niemand mit neu auftretenden existenziellen Risikoszenarien beschäftigt.
Wie wurde Ihr Buch in der Rechtswissenschaft aufgenommen?
Unweigerlich hat jeder nicht mit dem Thema vertraute Kollege, mit dem man redet, sofort zumindest ein Zucken um die Mundwinkel. Im Schriftverkehr würde kaum jemand zugeben, dass er oder sie das Ganze lächerlich findet. Aber darauf muss man gefasst sein. Für eine Rezeption in der allgemeinen Rechtswissenschaft ist es noch zu früh; dafür ist das Buch noch nicht lange genug auf dem Markt. Allerdings hat eine Kollegin aus Singapur bereits eine Rezension für eine Zeitschrift für internationales Recht verfasst, und es wird über Übersetzungen verhandelt.





