Die dezentrale Gewinnung von Strom aus der eigenen Solaranlage, aus Biogas oder per Windkraft boomt. Was mit diesem selbst erzeugten Strom passiert, war jedoch bisher stark reglementiert: So dürfen Privathaushalte diesen Strom zwar selbst nutzen und auch ganze Gebäude dürfen einen Teil ihres Strombedarfs durch eigene Anlagen decken. Bisher war es aber nicht erlaubt, diesen für den Eigenverbrauch gedachten Strom beziehungsweise die dabei anfallenden Überschüsse ohne Weiteres ins öffentliche Netz einzuspeisen oder an andere zu verkaufen.

Was sich mit dem 1. Juni 2026 geändert hat
Eine Gesetzesnovelle hat dies nun geändert – und zumindest die Voraussetzungen für ein Teilen des selbst erzeugten Stroms auf lokaler Ebene geschaffen. Denn seit dem 1. Juni 2026 besagt Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes, dass Privathaushalte, öffentliche Einrichtungen oder Genossenschaften erneuerbaren Strom aus ihren Energieanlagen lokal und unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes mit anderen sogenannten Letztverbrauchern teilen dürfen. Letztverbraucher sind neben privaten Haushalten, Handwerksbetrieben und Kleingewerben auch kleine und mittlere Unternehmen, Krankenhäuser, Schulen, Behörden oder kommunale Einrichtungen.
„Die Gesetzesnovelle schafft ganz neue Möglichkeiten: Wer Strom teilt, gilt nun nicht mehr automatisch als Energieversorger – und wird damit von zentralen Lieferantenpflichten befreit“, sagt Lisa Strippchen von der Deutschen Energieagentur dena. „Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass Energy Sharing überhaupt in die Umsetzung kommt.“ Konkret bedeutet dies: Anders als zuvor müssen diejenigen, die ihren selbst erzeugten Strom teilen oder lokal verkaufen, nicht mehr garantieren, dass sie durch ihre Stromlieferung eine vollständige Versorgung der teilnehmenden Letztverbraucher sicherstellen.
Wo es bei der praktischen Umsetzung noch hakt
Soweit die Theorie. Doch die praktische Umsetzung dieser Gesetzesnovelle könnte sich verzögern, weil einige Fragen zur technischen Umsetzung und Abrechnung nicht geklärt beziehungsweise konkretisiert wurden, wie Forschende des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) in Berlin erklären. So fehlen aktuell Detailinformationen dazu, wie ein solches lokales Energy Sharing mit den kommerziellen Betreibern der Verteilernetze abgestimmt und wie es abgerechnet wird. „Diejenigen, die den geteilten Strom beziehen, decken damit nur einen Teil ihres Bedarfs und erhalten den Reststrom von einem gewöhnlichen Stromlieferanten. Weil aber vor allem die Bundesnetzagentur noch klarstellen muss, nach welchem Verfahren der Strom zugeordnet und abgerechnet werden kann, wird sich die Umsetzung von Energy Sharing verzögern“, sagt Astrid Aretz vom IÖW.
Hinzu kommen technische Voraussetzungen: Sowohl derjenige, der seinen selbsterzeugten Strom lokal teilen möchte, als auch die diesen Strom nutzenden Letztverbraucher brauchen ein Smartmeter. Diese Messsysteme ermitteln im Viertelstundentakt den Stromverbrauch und die Einspeisung. Anhand eines Aufteilungsschlüssels können sie die Anteile von Sharingstrom und Reststromverbrauch bestimmen. Bisher sind solche Smartmeter aber in Deutschland nur wenig verbreitet. Nötig ist nach Einschätzung der Forschenden zudem, dass die lokalen Netzbetreiber bei der Digitalisierung aufholen, damit die Verarbeitung der Smartmeterdaten und die Abrechnung automatisiert erfolgen können.
Lohnt sich das Ganze?
„Ob Energy Sharing finanzielle Vorteile gegenüber der normalen Einspeisevergütung bringt, ist schwer einzuschätzen, weil Erfahrungswerte fehlen und weil das Energiewirtschaftsgesetz derzeit keine finanziellen Anreize setzt“, erklärt Strippchen. Zudem fehle es bisher an konkreten Informationen für Interessierte. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist entscheidend, dass die Umsetzung transparent und niedrigschwellig erfolgt, etwa durch Musterverträge und leicht zugängliche Informationsangebote“, betont Henning Herbst vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Gemeinsam der IÖW arbeitet mit weiteren Akteuren – auch vonseiten der Netzbetreiber und Energieunternehmen – in einem Projekt daran, mehr Transparenz und Orientierung zu schaffen. „Wir benötigen Klarheit bei der Umsetzung der abstrakten Vorgaben von § 42c EnWG“, sagt Tim Lindemann vom Netzbetreiber Hamburger Energienetze. Hierbei gehe es etwa um Standards für Datenaustauschformate und Bilanzierungsregeln. Die Möglichkeit, selbst erzeugten Strom auf lokaler Ebene zu teilen, bietet nach Einschätzung der Beteiligten eine wertvolle Chance zur aktiven Teilhabe: „Den Strom mit Akteuren vor Ort zu teilen, motiviert Menschen auf eine andere Weise, sich für die lokale Energiewende einzusetzen“, sagt Strippchen.
Quelle: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung; Projekt- und Informationsseite zum Energy Sharing





