Die Sicherheitsvorkehrungen in Laboratorien gehen weit über den Standort der chemischen Stoffe hinaus. Eine Kenntnis über die lebensrettenden Protokolle sowie Notfallmaßnahmen ist unerlässlich. Denn die Laborsicherheit hat nicht ohne Grund viele Facetten: Sie ist der Schlüssel zu einer sicheren wissenschaftlichen Zukunft.
Eine sichere wissenschaftliche Zukunft beinhaltet darunter die verschiedensten Ausmaße. Zum einen beinhaltet sie die richtige Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und den Schutz von Forschern vor potenziellen Gefahren. Des Weiteren setzt sich die Laborsicherheit aus dem verantwortungsbewussten Umgang mit Chemikalien zusammen. Dies ist ebenso für den Gefahrenschutz der Forscher entscheidend. Obendrein müssen in Laboratorien die Arbeitsutensilien aufgrund ihres Umfeldes und Wertes gesichert werden. Dabei gewährleisten die Maßnahmen nicht nur eine sichere Arbeitsumgebung, sondern fördern auch die Gewinnung aussagekräftiger Ergebnisse.
Zugangsregelungen und Umgangsvorschriften
Um die Mitarbeiter und Umwelt zu schützen, gelten in Laboratorien strikte Sicherheitsvorkehrungen. Diese gilt es bereits während des Eintritts in ein Labor zu verfolgen. Zu den Vorkehrungen gehört unter anderem das Tragen der notwendigen Schutzkleidung. Diese kann je nach Einrichtung und Forschungsstand variieren: Grundsätzlich wird ein festes und geschlossenes Schuhwerk in jedem Labor vorausgesetzt. Wenn mit gesundheitsschädlichen Stoffen gearbeitet wird, müssen geeignete Schutzhandschuhe getragen werden. Bei UV-Lichtquellen erfordert es einen angemessenen Gesichtsschutz und geschlossene Kleidung.
Neben Schutzkleidung gibt es zudem Einrichtungen, in denen Impfungen und regelmäßige Immunitätsüberprüfungen für den Eintritt vorausgesetzt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird hier in der Mikrobiologie, Virologie oder Zellbiologie nahegelegt. Der Umgang mit humanpathogenen Erregern setzt einen bewussten Umgang mit Sicherheitsprotokollen voraus (ein Beispiel für die Ausmaße eines Sicherheitsfehlers stellt der Verdacht auf einen Laborunfall als Ursprung des Coronavirus „Sars-CoV-2“ dar). In Laboratorien mit gentechnischem Arbeitsbereich ist der Zutritt deshalb beschränkt. Reinigungs- und Wartungspersonal darf nur autorisiert agieren.
Zusätzlich hierzu gilt es, vor dem Eintritt in ein Labor, die personalisierten Umgangsvorschriften zu kennen. Diese können vorab angefragt werden, sollte sie nicht bereits in Form von Informationsmaterialien oder Sicherheitsverträgen kommuniziert werden. Die Umgangsvorschriften variieren nach den Einrichtungsstandards und betreffen die Kenntnis von Desinfektionsmitteln, den Zustand der Räume, und die Beschränkung der Schreibtischnutzung auf Protokollierungszwecke.
Übersicht: Gesetzliche Vorschriften und Richtlinien | |
Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) | Standards üben den Umgang mit biologischen und chemischen Stoffen |
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | |
Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | verpflichtet Arbeitgeber zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und zur Risikobewertung |
Gentechnikrechtliche Sicherheitsstandard (GenTSV) | regelt den Umgang mit genetisch veränderten Organismen |
TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) | gibt detaillierte Anweisungen zur sicheren Handhabung spezifischer Gefahrstoffe |
Verbote in Laboratorien
Einen weiteren Teil der Sicherheitsmaßnahmen stellen strikte Verbote dar. Auch diese sollten vor dem Eintritt in ein Labor zur Kenntnis genommen werden. Zu den einheitlichen Verboten gehören Folgende:
- Umgang mit privaten Gegenständen
Private Gegenstände und Nahrungsmittel dürfen nicht im Labor aufbewahrt werden. Sie müssen im Aufenthaltsraum gelagert werden. Das Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen ist in den Arbeitsräumen untersagt. - Umgang mit wissenschaftlichen Gegenständen
Wissenschaftliche Gegenstände werden im Labor verwahrt. Aufenthaltsräume werden nicht mit Schutzkleidung betreten. Bei der Verwendung von Absaugvorrichtungen müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ein Entweichen gefährlicher Stoffe zu verhindern.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die PSA definiert alle Maßnahmen, welche die Forscher vor potenziellen Gefahren schützen. Wie bereits erwähnt wird das Tragen von Schutzkleidung vorausgesetzt. Neben angemessenen Schuhen, Schutzhandschuhen und Gesichtsschutz gibt es weitere Elemente, welche unter die Kategorie PSA fallen. So gehören auch Laborkittel, Atemmasken sowie weitere Sicherheitsausrüstungen zu den PSAs, die den Kontakt mit gefährlichen Substanzen minimieren sollen.
Umgang mit Chemikalien
Der sichere Umgang mit Chemikalien erfordert ebenso das Einhalten der Laborsicherheitsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang gilt die Lagerung als besonders wichtig. Es gilt die Chemikalien sachgerecht zu lagern und kennzeichnen. Des Weiteren müssen jegliche Substanzen und Stoffe nach den Richtlinien ihrer Sicherheitsdatenblätter behandelt werden. Die Sicherheitsblätter enthalten Informationen zur sicheren Lagerung und dem Gefahrenpotenzial.
Sicherheitseinrichtungen
Unter den Sicherheitseinrichtungen versteht man alle Bau- und Ausrüstungselemente, die sich im Labor befinden. Eine regelmäßige Inspektion und Wartung ist bei den Elementen unerlässlich. Denn ihre Wirksamkeit sowie ihre einwandfreie Funktion bestimmt die Sicherheit an dem speziellen Arbeitsplatz. Wird eine einwandfreie Funktion von Sicherheitseinrichtungen wie Notduschen, Augenspülstationen und Feuerlöscheinrichtungen nicht sichergestellt, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter und Umwelt haben.
Eine umfassende Laborsicherheitspolitik auf Basis der Sicherheitseinrichtungen deckt außerdem den Schutz von Sachgegenständen und Forschungsausstattung ab. Die Möglichkeit, Sicherheitseinrichtungen und Sachgegenstände im Büro versichern zu können, kommt auch Wissenschaftlern zugute. Sogenannte Gegenstandsversicherungen bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene. Diese kann finanzielle Belastungen bei Schäden minimieren und einen reibungslosen Fortgang der Forschungsaktivitäten gewährleisten.
Technische Sauberkeit
Viele Elemente der Sicherheitseinrichtung arbeiten heute auf Basis technischer Prozesse. Ein bekanntes Beispiel in diesem Zusammenhang ist der Einsatz spezieller Rauchmelder, welche mit einer Alarmanlage und dem Notruf verbunden sind. Schulungseinrichtungen und Laboratorien arbeiten mit diesem System, um das Gefahrenausmaß zu minimieren. Auch in diesem Zusammenhang kann die regelmäßige Inspektion und Wartung entscheidend sein. Technische Sauberkeit ist in Laboratorien wichtig, um Leistung, Zuverlässigkeit und Sicherheit von Systemen zu garantieren.
Notfallmaßnahmen
Abschließend sind ebenso Notfallmaßnahmen bei dem Thema Laborsicherheit zu berücksichtigen. Zusammenfassend sind die Notfallmaßnahmen für die Sicherheit aller Mitarbeiter entscheidend. Jede Person im Labor sollte die Lage von Notduschen, Augenspülstationen und Feuerlöscheinrichtungen kennen. Darunter sollte das Wissen über Erste-Hilfe-Maßnahmen und den Umgang mit Notfallausrüstung selbstverständlich sein. Eindeutige Evakuierungspläne sowie Notrufverfahren sollten in einem verantwortungsbewussten Laboratorium ebenso einen festen Bestandteil darstellen. Im Ernstfall ist schnelles und bewusstes Handeln von größter Bedeutung. Durch eine Sensibilisierung können Gefahren wie Verletzungen und potenzielle Langzeitschäden minimiert werden.
19.12.2023