Wiederaufnahmeverfahren
1. Januar 2013Wie|der|auf|nah|me|ver|fah|ren 〈n. 14; Rechtsw.〉 Zivil– od. Strafverfahren mit dem Zweck, einen Prozess noch einmal durchzuführen
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Wie|der|auf|nah|me|ver|fah|ren 〈n. 14; Rechtsw.〉 Zivil– od. Strafverfahren mit dem Zweck, einen Prozess noch einmal durchzuführen
zi|vi|li|siert 〈[–vi–] Adj.; –er, am –es|ten〉 1 die Errungenschaften der Zivilisation besitzend, technisch u. in den äußeren Lebensformen fortgeschritten,…