De-jure-Anerkennung
1. Januar 2013De–ju|re–An|er|ken|nung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Anerkennung nach rechtl. Grundsätzen
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De–ju|re–An|er|ken|nung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Anerkennung nach rechtl. Grundsätzen
De–fac|to–An|er|ken|nung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Anerkennung ohne rechtl. Grundlage, nur aufgrund bestehender Tatsachen
Dass Glück sich nicht erkaufen lässt, ist eine Binsenweisheit. Jetzt geben Ergebnisse einer amerikanischen Studie Hinweise darauf, was uns tatsächlich…
Unsere Gesellschaft wird immer aggressiver. Eine der wichtigsten Wurzeln wird oft übersehen: Viele, die weder in Familie oder Bekanntenkreis noch am…