De-jure-Anerkennung
1. Januar 2013De–ju|re–An|er|ken|nung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Anerkennung nach rechtl. Grundsätzen
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De–ju|re–An|er|ken|nung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Anerkennung nach rechtl. Grundsätzen
De–fac|to–An|er|ken|nung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Anerkennung ohne rechtl. Grundlage, nur aufgrund bestehender Tatsachen
Unsere Gesellschaft wird immer aggressiver. Eine der wichtigsten Wurzeln wird oft übersehen: Viele, die weder in Familie oder…