Sie war in einem Betrieb der Ernährungsindustrie tätig. Bereits seit vier Jahren hatte sie ihre Vorgesetzten immer wieder gewarnt: Mit einigen der Tiere, die zur Verarbeitung angeliefert wurden, stimme etwas nicht – diese Tiere könnten möglicherweise mit der neuen Krankheit infiziert sein, die gerade in einem anderen europäischen Land grassierte, und sollten daher nicht für den menschlichen Verzehr freigegeben werden. Doch in der Mehrzahl der Fälle, die sie meldete, verhinderten ihre Vorgesetzten weitere Untersuchungen und winkten die Tiere durch. Schon 21 Verdachtsfälle waren zusammengekommen, als sie in dem TV-Interview darüber Auskunft gab.
Damit habe sie ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt, teilte ihr Arbeitgeber mit und kündigte ihr. Obendrein verklagte sie der Betreiber des tierverarbeitenden Betriebes auf Schadenersatz, was gerichtlich abgewiesen wurde. Abgewiesen wurden jedoch auch die Klagen der Gefeuerten auf Kündigungsschutz und Wiedereinstellung. Es gebe prozessuale Hindernisse, hieß es.
Wer ist die Warnerin, der die Sorge um das öffentliche Wohl so übel vergolten wurde?
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