Kürzlich hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass der Süßwarenproduzent Katjes nicht mit dem Begriff „klimaneutral“ werben darf, solange er dabei nicht erklärt, wie diese Klimaneutralität zustande kommt. Es sei ein großer Unterschied, ob ein Unternehmen selbst keine Treibhausgasemissionen mehr verursache, oder dies weiterhin tue und nur andere für einen Ausgleich bezahle. Ohne die Aufklärung darüber, sei eine Klimaneutral-Werbung irreführend.
Dies bedeutet das Ende eines einfachen Marketingtricks, mit dem Unternehmen ihre Umweltbilanz bislang positiv erscheinen lassen konnten. Ein Flug mit der Lufthansa von Frankfurt nach New York; Tanken bei Shell – das alles ging anscheinend ganz einfach klimaneutral. Man musste nur etwas Geld in die Hand nehmen und Ausgleichszertifikate kaufen. Welch absurde Blüten