ver|grei|fen 〈V. refl. 158; hat〉 1 sich ~ 1.1 〈a. fig.〉 falsch greifen, danebengreifen 1.2 〈Mus.〉 falsch spielen 2 sich an jmdm. ~ jmdn. misshandeln, gegen jmdn. tätlich werden ● sich an fremdem Eigentum ~ es sich widerrechtlich aneignen, stehlen; sich an einem Kind ~ es sexuell missbrauchen; sich im Ausdruck ~〈fig.〉 einen unangebrachten Ausdruck benutzen; sich im Ton ~〈fig.〉 unverschämt reden, sich unangemessen ausdrücken →a. vergriffen
V
vergreifen
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
