Ver|fü|gung 〈f. 20〉 I 〈unz.〉 Erlaubnis, Möglichkeit, über etwas bestimmen, etwas benutzen zu können ● wir haben nicht genügend Arbeitskräfte zur ~; ich halte mich zu Ihrer ~ zur Hilfe, zu Diensten bereit; ich stehe Ihnen jederzeit gern zur ~ ich helfe Ihnen jederzeit gern; sich jmdm. zur ~ stellen sich jmdm. zur Hilfe anbieten; jmdm. etwas zur ~ stellen jmdm. etwas zum beliebigen Verwenden überlassen; die Bilder wurden von Herrn Böckmann zur ~ gestellt (Vermerk in Büchern, auf Ausstellungen u. Ä.) II 〈zählb.〉 Anordnung, Bestimmung, Vorschrift ● weitere ~en abwarten; es besteht eine ~, dass …; eine ~ erlassen; weitere ~en treffen Weiteres anordnen; einstweilige ~ 〈Rechtsw.〉; letztwillige ~ testamentarische Anordnung
V
Verfügung
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
