Ver|fas|sungs|be|schwer|de 〈f. 19; Rechtsw.〉 außerordentliches Rechtsmittel (Beschwerde) gegen hoheitliche Akte, die verfassungswidrig sind od. den Bürger in seinen Grundrechten verletzen; Sy Verfassungsklage ● ~ einlegen
V
Verfassungsbeschwerde
WahrigBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
