Ver|fah|ren 〈n. 14〉 1 Art u. Weise einer Ausführung, eines Vorgehens, Handlungsweise 2 〈Rechtsw.〉 Reihenfolge notwendiger Rechtshandlungen zur Erledigung einer Rechtssache ● ein ~ anwenden; ein ~ gegen jmdn. einleiten 〈Rechtsw.〉; das ~ einstellen 〈Rechtsw.〉; das ~ eröffnen 〈Rechtsw.〉 ● gerichtliches ~; geschicktes, ungeschicktes, grausames, rücksichtsloses ~; planmäßiges ~; vereinfachtes ~ 〈oft scherzh.〉 ● mit diesem ~ kommen wir in diesem Fall nicht weiter; nach dem modernsten ~ arbeiten
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Verfahren
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
