Ver|bö|se|rung 〈f. 20〉 1 das Verbösern, das Verschlechtern 2 〈Rechtsw.〉 Verschlechterung einer (gerichtl., steuerl.) Entscheidung zuungunsten desjenigen, der gegen diese vorgeht ● der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann zu einer ~ führen
V
Verböserung
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
