Un|ter|la|ge 〈f. 19〉 1 etwas, das untergelegt wird, z. B. Tuch, Decke, Platte, Polster, Blatt 2 〈Bot.〉 der untere Teil einer durch Pfropfen veredelten Pflanze 3 〈nur Pl.〉 ~n als Beweisstück, Nachweis, Beleg dienende, schriftl. Aufzeichnungen, z. B. Urkunden ● ~n beschaffen, prüfen, verlangen, vernichten; alle erforderlichen ~n einreichen, vorlegen; eine harte, warme, wasserdichte, weiche ~; eine ~ aus Gummi, Holz, Plastik, Stroh; jmdm. Einblick in die ~n gewähren; eine ~ zum Schreiben
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Unterlage
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
