über|le|ben 〈V.; hat〉 I 〈V. i.〉 weiterleben (nach dem Tod eines anderen od. anderer) ● der überlebende Teil 〈Rechtsw.〉 der nach dem Tod des Ehepartners noch lebende Partner II 〈V. t.〉 1 etwas ~ lebend aus etwas (Gefahr) hervorgehen, etwas lebend überstehen 2 jmdn. ~ länger leben als jmd. ● das überlebe ich nicht! 〈fig.; umg.〉 das kann ich nicht ertragen; du wirst’s wohl ~! 〈fig.; umg.〉 du wirst es wohl ertragen, aushalten können (denn so schlimm ist es nicht)!; er hat seine ganze Familie überlebt; er hat den Krieg überlebt; der Kranke wird die Nacht wohl nicht mehr ~; ein Unglück, eine Naturkatastrophe ~ III 〈V. refl.〉 sich ~ veralten, außer Gebrauch kommen (weil nicht mehr zweckmäßig) ● diese Anschauung, Mode, Sitte hat sich überlebt
Ü
überleben
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
