Über|bau 〈m.; –(e)s, –ten〉 I 〈zählb.〉 1 die auf Pfeilern u. Fundamenten ruhenden Teile (einer Brücke); Ggs Basis ( 5) 2 über die Außenmauer vorspringender Teil (eines Gebäudes, z. B. Balkon) II 〈unz.〉 1 〈Rechtsw.〉 Bau über die Grenze des Nachbargrundstücks (ohne Vorsatz od. Fahrlässigkeit) 2 〈Marxismus〉 Gesamtheit der wissenschaftlichen, moralischen u. künstlerischen Anschauungen u. der ihnen entsprechenden politischen, juristischen u. kulturellen Institutionen einer bestimmten Gesellschaftsform
Ü
Überbau
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
