Sach|ver|halt 〈m. 1〉 1 Lage, Stand der Dinge, Tatbestand 2 〈Rechtsw.〉 die in einem Rechtsfall zu beurteilenden tatsächlichen Verhältnisse u. Vorgänge ● den ~ durchschauen, erkennen, erfahren, untersuchen; jmdm. den ~ darlegen, erklären, mitteilen, verschweigen; jmdn. über den ~ aufklären, unterrichten
S
Sachverhalt
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
