Rechts|weg 〈m. 1〉 Inanspruchnehmen des Gerichts ● den ~ beschreiten, einschlagen, gehen die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen; eine Sache auf dem ~ entscheiden; der ~ ist ausgeschlossen (bei Preisausschreiben)
R
Rechtsweg
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
