Land|wirt 〈m. 1〉 1 Eigentümer od. Pächter eines landwirtschaftl. Betriebes, Bauer 2 jmd., der eine Lehre in einem landwirtschaftl. Betrieb sowie eine Landwirtschaftsschule bzw. höhere Schule (Abitur) u. landwirtschaftl. Hochschule absolviert hat
L
Landwirt
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
