Land|wehr 〈f. 20〉 1 〈MA〉 Grenzbefestigung eines kleinen Gebietes aus Wällen u. Buschwerk 2 〈Mil.〉 2.1 〈urspr.; allg.〉 bewaffnetes Aufgebot zum Schutz des Landes bei der Abwehr des Feindes 2.2 〈1805–1945〉 die Wehrpflichtigen vom 35. bis zum 45. Lebensjahr
L
Landwehr
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
