Land|frie|den 〈m. 4; MA〉 vom Monarchen für eine bestimmte Zeit, auf dem Reichstag zu Worms 1495 endgültig festgesetzter Frieden für das ganze Land zur Einschränkung der Fehden; oV Landfriede ● Ewiger ~ (1495)
L
Landfrieden
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
