Kanz|ler 〈m. 3〉 1 Regierungschef (Reichs~, Bundes~) 2 Kurator ( 1) einer Universität 3 Titel des Vorstehers der Kanzlei eines diplomatischen Vertreters od. Konsuls 4 〈früher〉 4.1 〈MA〉 Beamter bei Hofe, meist Geistlicher, der für die Ausfertigung von Urkunden zuständig war u. als Ratgeber des Herrschers auftrat 4.2 〈seit dem 15. Jh.〉 Präsident des obersten Gerichtshofes 4.3 〈1747–1807〉 Justizminister in Preußen (Groß~) ● der Eiserne ~ (Beiname von Otto v. Bismarck) [<ahd. kanzellari <spätlat. cancellarius ”hoher Beamter, der Staatsurkunden verantwortlich ausfertigt u. einer Kanzlei vorsteht“; zu lat. cancelli ”Schranken, von denen aus Kundgebungen einer Behörde verlesen werden“]
K
Kanzler
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
