Kam|mer 〈f. 21〉 1 kleiner, gewöhnlich nicht heizbarer Raum als Schlafstelle od. zum Aufbewahren von Gebrauchsgegenständen, Kleidern u. Ä. (Kleider~, Rumpel~, Schlaf~) 2 〈Mil.〉 Raum zum Aufbewahren der Kleidung u. Ausrüstungsgegenstände 3 Raum zum Aufbewahren von Kunstschätzen u. Wertgegenständen (Schatz~) 4 〈Mil.〉 4.1 〈früher〉 Teil der Feuerwaffe, Laderaum für das Pulver 4.2 〈heute〉 bei Handfeuerwaffen Teil des Schlosses, bei Minen Raum für die Sprengladung 5 〈Anat.〉 Hohlraum im Herzen (Herz~) 6 〈Pol.〉 Volksvertretung im Parlament, Haus (Abgeordneten~, Deputierten~) 7 〈Wirtsch.〉 Vereinigung von Vertretern bestimmter Berufe (Anwalts~, Ärzte~, Handwerks~) 8 〈Rechtsw.〉 Gerichtshof (Straf~, Zivil~) 9 Behörde für den fürstl. Haushalt (Hof~, Rent~) 10 〈Forstw.〉 10.1 im Fuchs–, Dachs–, Kaninchenbau erweiterter Raum hinter der Eingangsröhre 10.2 bei Treibjagden der mit dem Jagdzeug abgesperrte Raum ● Erste ~ Oberhaus, Senat; Zweite ~ Unterhaus; sich auf der ~ einkleiden lassen 〈Mil.〉; ~ für Handelssachen Gerichtshof für Handelssachen, Handelsgericht [<mhd. kamer(e) ”Schlafgemach, Schatz–, Vorratskammer, Kasse, fürstl. Wohnung, Gerichtsstube“ <ahd. chamara <lat. camera ”Wölbung, Raum mit gewölbter Decke“ <grch. kamara ”Gewölbe“; Bedeutung ”Versammlung der gewählten Vertreter eines Landes“ von frz. chambre übernommen]
K
Kammer
WahrigBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
