Hand|lungs|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Ggs Handlungsunfähigkeit 1 Fähigkeit, Möglichkeit, zu handeln, aktiv zu werden 2 〈Rechtsw.〉 Fähigkeit, Rechte u. Pflichten durch eigene Handlungen zu erwerben od. wahrzunehmen ● seine ~ wurde deutlich eingeschränkt
H
Handlungsfähigkeit
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
