ein|schlä|gig 〈Adj.〉 bezüglich, zutreffend, dazu gehörig ● die ~en Bestimmungen nachlesen, nachschlagen; die ~e Literatur durcharbeiten; ~ vorbestraft für das gleiche Vergehen bereits vorbestraft; in den ~en Geschäften nachfragen
E
einschlägig
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
