Ein|re|de 〈f. 19〉 1 (mündl.) Einwand, Widerspruch, Verteidigung gegen einen Angriff 2 〈Rechtsw.〉 Bestreiten der in der Klage vorgebrachten Behauptung durch Anführen gegenteiliger beweiskräftiger Tatsachen ● dilatorische od. verzögernde ~ Einrede, die den Zuspruch des Klägers nicht beseitigen, sondern nur aufschieben od. teilweise aufheben soll; perem(p)torische od. zerstörende ~ Einrede, die den Anspruch des Klägers zu zerstören sucht
E
Einrede
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
