AAnerkenntnisWahrigBDW PlusExklusiv für AbonnentenAn|er|kennt|nis 〈f. 19 od. n. 11; Rechtsw.〉 Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, dass der Anspruch des Klägers zu Recht besteheQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon