Ak|ku|sa|ti|ons|prin|zip 〈n.; –s, –pi|en od. (selten) –e; Rechtsw.〉 im Strafprozessrecht gültiges Prinzip, nach dem das Gericht ein Strafverfahren erst übernimmt, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat [<lat. accusatio ”Anklage, Anschuldigung“]... mehr
An|la|ge 〈f. 19〉 1 Tätigkeit des Anlegens, Gründung 2 Bereitstellung … mehr
Kriech|blu|me 〈f. 19; got. Baukunst〉 kleines, sich an der Wand emporrankendes (emporkriechendes) Blattornament; Sy Krabbe ( … mehr
Buf|fo|oper 〈f. 21; Mus.〉 = Opera buffa