Heer|bann 〈m. 1; im MA〉 1 Aufgebot des Königs zum Kriegsdienst 2 das Kriegsheer selbst [<ahd. heriban ”Aufgebot der waffenfähigen Freien zum Kriegsdienst“; → Heer→ Bann]... mehr
fos|sil 〈Adj.〉 urweltlich, urzeitlich, versteinert; Ggs rezent ( … mehr
De–fac|to–An|er|ken|nung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Anerkennung ohne rechtl. Grundlage, nur aufgrund bestehender Tatsachen
Koh|le|ben|zin 〈n. 11; unz.〉 durch Kohlenhydrierung gewonnenes Benzin