Clothar war kein Einzelfall. Mehr als 30 solcher Fälle von Kindkönigen hat Offergeld untersucht. Nie gab es eine offizielle Vertretung für den minderjährigen oder gar noch im Kleinkindalter befindlichen König. Es gab allerdings Personen im Umkreis des Kindkönigs, die sehr wohl begriffen, dass man sich des kleinen Knaben von königlichem Geblüt bedienen konnte, um eigene Interessen durchzusetzen. So brachte Anno II., Erzbischof von Köln, im April 1062 durch einen Überfall in Kaiserswerth den erst zwölfjährigen König Heinrich IV. in seine Gewalt und übernahm damit die Macht im Reich. Manchmal gelang es Adligen oder hohen Klerikern auch durch Intrigen oder durch geschicktes Werben um den Konsens der Großen des Reiches, die Machtfrage zu den eigenen Gunsten zu entscheiden. Überraschend gute Karten hatten dabei Frauen aus dem königlichen Hause: Bei ihnen musste man nicht befürchten, dass sie die zugestandene Machtposition zur Verwirklichung eigener Herrschaftsambitionen nutzen würden.
Insgesamt aber war man im Mittelalter nicht sehr glücklich, wenn aufgrund des frühen Todes eines Königs dessen kleiner Sohn die Krone erhielt. Die Kindkönigsherrschaften stellten das mittelalterliche Staatswesen vor eine besondere Bewährungsprobe. “Die Schwäche der faktischen Herrschaft, die ein Kindkönigtum zwangsläufig bedeutete, förderte letztlich, dass sich die Staatsgewalt allmählich von der Person des Königs löste”, erklärt Offergeld.