Die 16. UN-Biodiversitätskonferenz (COP16) im kolumbianischen Cali ist am 2. November 2024 nach Verlängerung abgebrochen worden – ohne Einigung im wichtigsten Punkt auf der Tagesordnung, dem Biodiversitätsfonds zur Finanzierung des weltweiten Artenschutzes. Der Grund: Es wurde solange nachverhandelt, dass am Schluss zu wenige Delegierte anwesend waren, um beschlussfähig zu sein. Die offenen Punkte sind damit auf den nächsten Gipfel vertagt.
Es war einer der größten Gipfel zum Artenschutz, der jemals stattgefunden hat: Mehr als 20.000 Delegierte von Regierungen, Verbänden und NGOs haben im kolumbianischen Cali darüber verhandelt, wie das 2022 in Montreal beschlossene Weltnaturschutzabkommen konkret umgesetzt werden kann. Nach diesem sollen bis 2030 mindestens 30 Prozent der Landflächen, Küstengebiete und Ozeane weltweit unter Schutz stehen, 30 Prozent aller geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt und die Lebensmittelverschwendung halbiert werden. Außerdem sollen naturschädliche Subventionen abgebaut und bedürftige Länder Gelder für die Umsetzung des Naturschutzes erhalten. Bei der COP 16 in Cali standen mehr als 20 Punkte auf der Tagesordnung, die nun verschiedene Aspekte dieses Beschlusses präzisieren und in Form konkreter Maßnahmen und Regelungen umsetzen sollten.
Streit um die Mechanismen der Finanzierung
Eines der zentralen Verhandlungsthemen war die Finanzierung von Maßnahmen, die vor allem den ärmeren Ländern Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt ermöglichen. Ein Teil des Geldes dafür soll laut Montreal-Abkommen aus dem Abbau umweltschädlicher Subventionen beispielsweise für fossile Brennstoffe oder den Pestizideinsatz kommen. Ein weiterer Teil soll von Industrieländern und großen Unternehmen eingezahlt werden. Doch die Frage, wie und von wem das eingezahlte Geld verwaltet und verteilt wird, sorgte für heftige Diskussionen in Cali. Zwar gibt es seit 1991 bereits einen Fond, die sogenannte “Global Environment Facility” (GEF) bei der Weltbank. Doch die Länder des Südens kritisierten, dass sie bei diesem kaum Mitspracherecht hätten und er ineffizient sei. Sie forderten daher eine Änderung der Regularien und einen neuen Fonds, an dessen Verwaltung sie stärker beteiligt sind.
Doch bis zuletzt gab es keine Einigung über das konkrete Wie. „Das Scheitern der Verhandlungen zur Finanzierung ist bitter, denn es schien ein Abschluss nahe: Es hätte eine Chance gegeben, den Global Biodiversity Fund der COP15 zu operationalisieren“, kommentiert Umweltrechtsexpertin Sabine Schlacke von der Universität Greifswald. „So sollten nach dem letzten Entwurf 200 Milliarden Dollar bis 2030 eingezahlt und biodiversitätsschädliche Anreize, etwa Subventionen, bis 2030 um 500 Milliarden Dollar reduziert beziehungsweise beendet werden.“
Immerhin gibt es in Bezug auf die Finanzierung einen Teilerfolg: Die Delegierten der COP 16 haben sich darauf geeinigt, dass kommerzielle Nutzer, also Unternehmen, in einen Fond einzahlen, wenn sie digitale Sequenzinformationen (DSI) nutzen. Konkret bedeutet dies: Wenn beispielsweise ein Pharmaunternehmen auf Basis der Gensequenz einer Regenwaldpflanze einen neuen Wirkstoff entwickelt und dieses vermarktet, sollen sie einen Ausgleich an die Länder und indigenen Völker zahlen, aus deren Gebiet diese Pflanze stammt. „Dies kann als Anfang einer Beteiligung der Wirtschaft an der kommerziellen Nutzung von DSI, die letztlich auf genetischen Ressourcen beruhen, bewertet werden“, erklärt Schlacke. „Zu bedauern ist aber, dass dieser Beschluss die Mitgliedstaaten nicht zur Umsetzung zwingt, da es sich lediglich um eine politische Absichtserklärung handelt.“ Ob ein Unternehmen in diesen Fonds einzahlt, ist damit freiwillig.
Uneinigkeit auch bei den Kontrollmechanismen
Ein weiterer, offengebliebener Punkt ist die Frage, durch welche Kontrollmechanismen die Artenschutz-Fortschritte in den einzelnen Ländern überwacht und bewertet werden sollen. „Die Entscheidung zur ‚Planning, Monitoring, Evaluation and Review‘ sollte festlegen, wer die nationalen Berichte zusammenstellt und auswertet, was als Wissensgrundlage verwendet wird und wie daraus Empfehlungen erarbeitet werden“, erklärt Yves Zinngrebe vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig. Doch der dazu nach langen Verhandlungen erstellte Entwurf konnte nicht mehr beschlossen werden. „Aber auch wenn das dazu erstellte Limited Paper angenommen worden wäre, wären die Anforderungen sehr schwach – vor allem aus zwei Gründen: Zum einen soll der Report ‚party-led‘ sein, was bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten stets selbst bestimmen und eben auch verhindern können, dass etwas drinsteht, was ihnen nicht gefällt“, so Zinngrebe. Zum anderen seien die Indikatoren für ein Verfehlen der Ziele kaum geeignet, die wahren Ursachen zu finden.
Doch es gibt auch erfolgreiche Beschlüsse der Naturschutzkonferenz. So einigten sich die Delegierten darauf, dass die Biodiversitätskonvention künftig ein eigenes Gremium mit Vertretern indigener Völker erhalten wird. Damit bekommen diese Gemeinschaften mehr Einfluss auf Entscheidungen zum Artenschutz. Auch beim Meeresschutz gab es Fortschritte, sowohl für den Erhalt bestehender Schutzgebiete als auch für neue Schutzzonen. Für letztere sollen entsprechend geeignete Gebiete künftig durch ein effizienteres Verfahren identifiziert und ausgewählt werden. Ebenfalls beschlossen wurde eine engere Vernetzung von Arten- und Klimaschutz. Durch stärkere Zusammenarbeit der beiden UN-Konventionen und ihrer Gremien soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Klimawandel und Artenschwund eng miteinander verknüpft sind.
Quelle: COP 16, WWF, Deutsche Welle, Science Media Center