Der Bialowieza-Wald im Grenzgebiet von Polen und Weißrussland ist einzigartig, denn er repräsentiert den letzten größeren Rest des europäischen Tiefland-Urwalds. In dem knapp 150.000 Hektar großen Waldgebiet lebt nicht nur Europas größte wilde Wisent-Population, es ist auch Lebensraum für mehr als 250 Vogelarten und einige der ältesten und größten Eichen Europas. Wegen seiner großen Bedeutung gehören große Teile des Bialowieza-Walds zum UNESCO-Weltnaturerbe und sind offiziell als von der EU geschützte Natura 2000-Gebiete ausgewiesen.
Abholzung verdreifacht
Doch dies hindert polnische Behörden nicht daran, Rodungen im Bialowieza-Wald durchzuführen und diese sogar zu verstärken: Im März 2016 hatte die Regierung beschlossen, die Rate der Abholzung zu verdreifachen. Bis 2021 sollen demnach 188.000 Kubikmeter Holz im Wald geschlagen werden – und dies auch in bisher geschützten Gebieten des Urwalds. Die Begründung dafür: Viele Bäume im Gebiet seien vom Borkenkäfer befallen und müssten daher abgeholzt werden.
Viele Umweltschützer und sogar die EU halten diese Begründung jedoch für vorgeschoben. Bereits im April 2016 hatten Nichtregierungsorganisationen deshalb offiziell Protest bei der EU eingelegt und Polen des Verstoßes gegen die Schutzbestimmungen beschuldigt. Die EU ging der Sache nach und gab den Protesten Recht: Sie verwarnte die polnische Regierung und forderte sie auf, die EU-Vorschriften zum Schutz natürlicher Lebensräume zu beachten und umzusetzen.
EU-Gericht erlässt sofortiges Rodungsverbot
Jetzt ist dieser Konflikt um den letzten Urwald Europas weiter eskaliert: Polen hat die Verwarnung der EU ignoriert und die Rodungen seither sogar noch verstärkt. Deshalb die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht. Jetzt hat das Gericht entschieden: Am 28. Juli erließ das EU-Gericht eine einstweilige Verfügung, die Polen jedes weitere Fällen von Bäumen im Bialowieza-Wald bis auf Weiteres untersagt. Denn, so die Begründung, diese Rodungen fügten diesem einzigartigen Lebensraum schwere und irreparable Schäden zu.
“In der Geschichte der EU ist eine Notfallmaßnahme wie diese Verfügung erst dreimal bei Naturschutzbelangen ausgesprochen worden”, berichtet Agata Szafraniuk von der Organisation ClientEarth. “Bisher hat es zudem keinen einzigen Fall gegeben, in denen eine solche Maßnahme des EU-Gerichts nicht respektiert worden ist.”
Konfrontation verschärft sich
Doch das scheint Polens Regierung wenig zu beeindrucken. Bisher macht sie keine Anstalten, die Rodungen im Bialowieza-Wald zu beenden oder auszusetzen. Im Gegenteil: Auch am Wochenende rückten die Holzfäller und ihre Maschinen wieder aus – begleitet von Protestaktionen polnischer und internationaler Umweltschutzorganisationen. Damit missachtet Polen bewusst und demonstrativ die EU-Entscheidung – eine in der EU bisher nahezu einmalige Konfrontation.
Ein Sprecher der EU-Kommission kommentierte dazu: “Die Kommission sieht dies mit großer Sorge. Sollte sich bestätigen, dass die Rodungen im Bialowieza-Wald weiter anhalten, wird dieses Thema mit in das laufende Verfahren zur Prüfung der Rechtstaatlichkeit in Polen eingehen.” Das Respektieren und Befolgen von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sei integrativer Teil des EU-Rechts. Sollte Polen nicht einlenken, könnte die EU eine Strafzahlung von mehr als zehn Millionen Euro verlangen und möglicherweise einen Teil der EU-Zahlungen für das Land einstellen. Wie dieser Konflikt nun weitergehen wird, ist offen.
Quellen: EU-Kommission, ClientEarth, WWF