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EU verabschiedet „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“

Erde|Umwelt

EU verabschiedet „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“
Naturnaher Fluss
Dieser Fluss im Schweizer Jura ist noch relativ naturbelassen, doch bei den meisten europäischen Flüssen ist dies nicht der Fall. © Markus Thoenen/ iStock

Wenn die Artenvielfalt schwindet und Lebensräume degradieren, schadet dies nicht nur der Natur, sondern gefährdet letztlich auch die menschlichen Lebensgrundlagen. Um die bedrohten Lebensräume Europas zu schützen, hat die EU am 17. Juni 2024 das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ verabschiedet. Bis 2030 sollen demnach 20 Prozent der europäischen Land- und Meeresflächen renaturiert werden. Die Mitgliedstaaten sind nun gefordert, konkrete Maßnahmenpläne zu entwickeln und umzusetzen.

Wenn Menschen gestresst sind, sehen sie plötzlich ganz anders aus. Ähnlich verhält es sich bei Ökosystemen – aus diesem Grund kippen viele Seen im Sommer, die Algen sprießen und die darin lebenden Fische und andere Tiere sterben frühzeitig. Doch während sich die Seen im nächsten Jahr oft wieder erholen, sind andere Ökosystem-Schäden irreversibel. Dies gilt besonders für die für menschengemachte Zerstörung natürlicher Lebensräume – von der Waldrodung bis zur Versiegelung großer Flächen. Aber auch die noch bestehenden Habitate sind durch Klimawandel, menschliche Aktivitäten und Umweltverschmutzung degradiert. Laut Greenpeace sind allein in Europa mehr als 80 Prozent der Lebensräume in einem schlechten Zustand und jede fünfte hier lebende Art vom Aussterben bedroht.

„Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ angenommen

Damit die europäischen Lebensräume in Zukunft nicht noch weiter leiden, haben die Umweltminister der Europäischen Union am 17. Juni 2024 das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ beschlossen. Dieses Gesetz verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, ihre nationalen Ökosysteme wieder in einen naturnahen Zustand zurückzubringen, sodass sich diese langfristig und nachhaltig erholen können. So hofft die EU, auch den Verlust ihrer Artenvielfalt zu stoppen und umzukehren. Bis 2030 sollen demnach mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen auf dem Gebiet des Staatenbundes wiederhergestellt sein.

Der EU-Klimarat definiert dafür sieben schützenswerte Spezies und Lebensräume: bestäubende Insekten, Wälder, Agrarflächen, Städte, freifließende Flüsse, maritime Ökosysteme und sogenannte „besonders schützenswerte Räume“, wie Moore oder Dünen. Für jeden der Bereiche haben die Umweltminister im Gesetz konkrete und rechtsverbindliche Renaturierungsziele festgelegt – beispielsweise sollen insgesamt 25.000 Kilometer der freifließenden Flüsse Europas wiederhergestellt werden, sodass sie für Fische durchgängig sind. Schlussendlich sollen bis 2050 mindestens 90 Prozent der schwächelnden Lebensräume wieder aufgebaut sein.

Zwei Jahre für konkrete Umsetzungsmaßnahmen

Konkrete Maßnahmen für die Mitgliedstaaten hat die EU allerdings nicht festgelegt. “Während die Ziele des EU-Gesetzes genau definiert und verbindlich sind, müssen die Schritte zu ihrer Erreichung im Detail von den europäischen Ländern entschieden und durchgeführt werden”, erläutert Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). Der Grund: Die Landschaften in Portugal unterscheiden sich massiv von denen beispielsweise Kroatiens. Dementsprechend benötigen die Ökosysteme der Länder unterschiedliche Renaturierungsmaßnahmen. Deutschland, Frankreich und die anderen Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission ihren nationalen Plan vorzulegen. Ab diesem Zeitpunkt berichten sie der EU-Kommission regelmäßig über ihre Fortschritte.

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Eine langfristige Aufgabe der Mitgliedstaaten wird außerdem sein, die wiederhergestellten Gebiete auch auf Dauer zu erhalten. Dies ist nicht immer eine leichte Aufgabe. „Man sollte den Einfluss höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, welche zu einer Verschlechterung der Zustände der Ökosysteme führen könnten, mit einberechnen. Auch durch den Klimawandel verursachte Lebensraumveränderungen könnten auftreten“, warnen die EU-Umweltminister in der Verordnung.

Landwirtschaftliche Zusammenarbeit entscheidend

Erfolgsentscheidend für das Gesetz ist laut Guy Pe’er vom UFZ zudem die Zusammenarbeit von Politik und Landwirtschaft. “Die intensive Landwirtschaft ist nach wie vor eine der Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt in Europa”, erklärt der Forscher. In der aktuellen Fassung können allerdings Maßnahmen ausgesetzt werden, falls der Landwirtschaft sonst Ertragseinbußen drohen. Schuld daran ist laut Settele die Vorstellung, dass nur die Agrarproduktion mithilfe von Düngemitteln und Pestiziden erfolgversprechend ist. “Aber die Ziele der Landwirtschaft und der Renaturierung könnten besser miteinander verknüpft werden, sodass beide Seiten davon profitieren“, kommentiert Pe’ er. Zum Beispiel profitiert auch die Landwirtschaft von gesunden Böden und wachsenden Bienen-Populationen.

Die neu erlassene Verordnung ist Teil des Green New Deals der EU und zielt auch darauf ab, den Klimawandel abzumildern. „Für den Naturschutz ist das ein großer Erfolg, da wir uns endlich in Richtung einer Betrachtung gesamter Landschaften bewegen und einer Integration von Landnutzung, Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität deutlich näherkommen. Nun gilt es, die neue Verordnung zügig in Deutschland umzusetzen“, sagt Settele. Doch laut ihm und seinen Kollegen ist es mit dem Gesetzeserlass allein nicht getan. Vor allem Bemühungen der EU-Staaten und die Zusammenarbeit mit Wirtschaft und der Landwirtschaft wird über den Erfolg der Renaturierungsmaßnahmen in Europa entscheiden.

Quelle: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ); Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

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