Wenn die Strafverfolger bei einer Hausdurchsuchung einen Computer beschlagnahmen, fertigen sie vor der Untersuchung der Festplatte eine genaue Kopie an, ein sogenanntes Image. Dabei wird die Platte Bit für Bit kopiert. So können auch verborgene und gelöschte Dateien gelesen und sichtbar gemacht werden. Erst danach werten die IT-Experten der Behörden die Daten aus. So ist sichergestellt, dass die Daten nicht verändert wurden und vor Gericht als Beweis dienen können.
Die Online-Durchsuchung einer Festplatte stellt jedoch schon durch das Einschleusen der Schadsoftware einen Eingriff in das System dar. Der Beweis der Integrität der Daten ist also schwer zu erbringen. Die zuständigen Stellen – das Innen- und das Justizministerium des Bundes – zerbrechen sich über dieses Problem bereits den Kopf. Weit scheinen die Fachleute in den beiden Ministerien noch nicht gekommen zu sein. Auf Anfrage beschied das Justizministerium lapidar: „Diesen und vielen anderen – bislang noch nicht hinreichend geklärten – technischen und rechtlichen Fragen, einschließlich der Frage des Beweiswerts (Gerichtsverwertbarkeit) entsprechend gewonnener Daten, geht derzeit eine Arbeitsgruppe von BMI und BMJ nach, die ihre Arbeiten noch nicht abgeschlossen hat.”





