V
Vorinstanz
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Vor|in|stanz auch: Vor|ins|tanz 〈f. 20; Rechtsw.〉 vorherige Instanz ● ein Gerichtsverfahren an die ~ zurückverweisen; beim Strafmaß über das Urteil in der ~ hinausgehen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
