V
Vorhand
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Vor|hand 〈f. 7u; unz.〉 1 oV Vorderhand; Ggs Hinterhand 1.1 〈Reitsp.〉 der vor dem Reiter liegende, vordere Körperteil des Pferdes 1.2 〈Kart.〉 der vor dem Gebenden sitzende Kartenspieler 2 〈Sp.; Tennis〉 Schlag mit der Schlaghand auf derselben Körperseite; Sy Vorhandschlag; Ggs Rückhand 3 〈Rechtsw.〉 Vorkaufsrecht ● die ~ haben das Recht zum Ausspielen der ersten Karte haben
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
