über|neh|men 〈V. 187; hat〉 I 〈V. t.〉 etwas ~ 1 annehmen, zu sich, an sich nehmen, in Empfang nehmen 2 (vorläufig) annehmen (Sendung) 3 in eigene Verwaltung nehmen (Amt, Geschäft) 4 zur eigenen Sache machen (Pflicht, Verantwortung) 5 annehmen u. ausführen (Arbeit, Auftrag) 6 〈Mar.〉 laden (Kohlen, Öl) ● würden Sie es ~, die Blumen, Eintrittskarten zu besorgen? ● Angestellte (von einem anderen Betrieb) ~ von nun an im eigenen Betrieb beschäftigen; das Kommando, den Befehl ~ von nun an den B., das K. haben; die Kosten ~ bezahlen; eine Meinung, ein System ~ sich zu eigen machen, annehmen, von nun an selbst anwenden bzw. vertreten; er hat nach dem Tod seines Vaters dessen Praxis übernommen er führt sie seitdem; eine Sendung ~ 〈TV〉 die Nachfolge in der Moderation einer S. antreten; dasselbe senden wie ein anderer Sender ● eine Textstelle wörtlich (in die eigene Arbeit) ~ wiedergeben, abschreiben II 〈V. refl.; umg.〉 sich ~ 1 sich zu sehr anstrengen 2 sich zu viel aufbürden, zumuten ● übernimm dich nur nicht! 〈a. fig.; iron.〉 ● er hat sich beim Schwimmen, Wandern übernommen





