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Territorialitätsprinzip
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Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip 〈n.; –s; unz.〉 1 Grundsatz, dass ein erworbenes Staatsgebiet in die Gewalt des erwerbenden Staates übergeht 2 Grundsatz, dass jeder, der sich in einem Staat aufhält, dessen Gewalt untersteht 3 〈Rechtsw.〉 Anwendung der Rechtsordnung eines Staates auf Vorgänge u. Handlungen, die sich in seinem Territorium abgespielt haben
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
