S
streitig
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
strei|tig 〈Adj.〉 1 strittig, umstritten, fraglich, nicht geklärt 2 〈Rechtsw.〉 einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt ● eine ~e Angelegenheit; die Sache ist ~; jmdm. eine Sache ~ machen behaupten, dass jmd. keinen Anspruch auf eine Sache hat; ~e Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit, die sich mit der Klärung von Streitfällen befasst; →a. strittig [<mhd. stritec <ahd. stritig ”kampflustig; starrsinnig“; → Streit]
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
